Wichtige Hinweise zum Jugendschutzgesetz:

  • Kein Einlass unter 16 Jahren!
  • Aufenthalt zwischen 16 und 18 Jahren bis maximal 24 Uhr
  • Sogenannte Erziehungsbeauftragungsformular wird von uns akzeptiert. Dabei ist zu beachten, dass die erziehungsbeauftragte Person mindestens 21 Jahre alt sein muss und für nur eine Person die Erziehungsbeauftragung übernehmen kann. Von uns wird nur das folgende, vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular akzeptiert, welches ihr rechts auf unserer Seite als Download findet.
  • Minderjährigen wird der Zutritt ins Festzelt nur mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Partypass (gegebenenfalls mit Erziehungsbeauftragtem) gestattet. Der Partypass dient als Ausweisersatz und wird beim Betreten des Festzeltes eingezogen und muss beim Verlassen an der Kasse wieder abgeholt werden! Genaue Infos zum Partypass und das Formular zum Download findet ihr unter www.partypass.de
  • Nur mit vollständig ausgefüllter Erziehungsbeauftragung und Partypass kann Minderjährigen in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten verlängerter Aufenthalt gewährt werden!
  • Der Genuss branntweinhaltiger Getränke (dazu zählt z.B. auch eine Gaißen-Maß) ist Minderjährigen nicht gestattet!

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